Private Absicherung im Pflegefall: Wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht

Die demografische Entwicklung in Deutschland führt zu einer immer älter werdenden Bevölkerung – mit weitreichenden Folgen für das Pflegesystem. Gleichzeitig steigen die Pflegekosten kontinuierlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt dabei längst nicht alle anfallenden Kosten ab: Sie funktioniert nicht als Vollkaskoversicherung, sondern vielmehr als Teilkasko-Modell. Für viele Menschen entsteht dadurch eine finanzielle Lücke. In diesem Beitrag wird erläutert, warum eine private Pflegeabsicherung sinnvoll sein kann und welche Optionen zur Verfügung stehen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung: Leistungen mit Lücken
Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 dient die gesetzliche Pflegeversicherung der sozialen Absicherung im Pflegefall. Sie übernimmt pauschale Leistungen, die je nach Pflegegrad und Versorgungsart variieren. Dabei gilt:
- Im Pflegegrad 2 zahlt die Versicherung beispielsweise maximal 770 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
- Für stationäre Pflege betragen die Zuschüsse im Pflegegrad 4 maximal rund 1.775 Euro pro Monat.
Diese Leistungen reichen jedoch häufig nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten vollständig zu decken. Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) lagen die durchschnittlichen Eigenanteile in einem Pflegeheim im Jahr 2023 bei über 2.500 Euro pro Monat – Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat zwar mit Entlastungszuschlägen für Langzeitbewohner reagiert, doch die finanzielle Lücke bleibt bestehen.
Private Vorsorge: Finanzielle Absicherung individuell gestalten
Angesichts der Versorgungslücken gewinnt die private Pflegevorsorge zunehmend an Bedeutung. Das Bundesministerium für Gesundheit selbst empfiehlt eine ergänzende Absicherung. Zur Auswahl stehen im Wesentlichen drei Modelle:
1. Pflegetagegeldversicherung
Diese Variante zahlt im Pflegefall einen vertraglich festgelegten Geldbetrag pro Pflegetag, unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Der Vorteil: Die Leistung ist flexibel einsetzbar, zum Beispiel für Angehörige oder ambulante Dienste. Einige Tarife erlauben Anpassungen der Auszahlung je nach Pflegegrad.
2. Pflegekostenversicherung
Hier übernimmt die Versicherung einen Teil oder die gesamten tatsächlich angefallenen Pflegekosten, meist in Kombination mit der gesetzlichen Vorsorge. Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an Pflegedienste oder Einrichtungen.
3. Pflegerentenversicherung
Diese kombiniert Elemente der Lebensversicherung mit Pflegeabsicherung. Im Pflegefall erhalten Versicherte eine monatliche Rente. Die Beiträge sind meist höher, dafür bleibt eine Leistung garantiert – auch wenn keine Pflegebedürftigkeit eintritt, wird häufig eine Auszahlung im Erlebens- oder Todesfall vorgesehen.
Experten wie das Verbraucherportal Finanztip empfehlen besonders jungen Menschen, frühzeitig eine Pflegetagegeldversicherung zu prüfen. Der Grund: Bei frühem Abschluss sind die Beiträge deutlich günstiger – und Gesundheitsprüfungen in der Regel weniger streng. (Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/pflegeversicherung-private-absicherung-pflegetagegeld-podcast-gold-asche-100.html)
Staatliche Förderung: Pflege-Bahr mit begrenzter Wirkung
Unter dem Begriff „Pflege-Bahr“ bietet der Staat eine geförderte Pflegezusatzversicherung. Dabei werden monatlich mindestens 5 Euro staatlich bezuschusst – vorausgesetzt, der Versicherte zahlt selbst mindestens 10 Euro monatlich ein. Die Versicherer dürfen dabei niemanden aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen.
Kritik kommt jedoch von Verbraucherschützern: Die standardisierten Leistungen der Pflege-Bahr-Tarife reichen oftmals nicht aus, um die Versorgungslücke entscheidend zu verringern. Sie eignen sich eher als Mindestvorsorge, nicht als umfassende Absicherung.
Risiken ohne Vorsorge: Wer zahlt im Pflegefall?
Ohne private Vorsorge kann die Pflegebedürftigkeit schnell zur finanziellen Belastung für Angehörige werden. Reicht das Einkommen oder Vermögen der betroffenen Person nicht aus, muss meist das Sozialamt einspringen. Unter bestimmten Bedingungen können dann die Kinder im Rahmen des sogenannten „Elternunterhalts“ in Regress genommen werden – jedoch erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro.
Es ist daher nicht nur für die eigene finanzielle Sicherheit, sondern auch zum Schutz der Familie empfehlenswert, frühzeitig über die Absicherung des Pflegefallrisikos nachzudenken.
Fazit: Pflegebedürftigkeit darf kein finanzielles Risiko sein
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Basisabsicherung, die jedoch bei weitem nicht ausreicht, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken. Private Zusatzversicherungen – insbesondere Pflegetagegeldversicherungen – leisten einen wichtigen Beitrag zur individuellen Risikovorsorge. Bereits kleine monatliche Beiträge können mittel- bis langfristig einen erheblichen Unterschied machen.
Frühzeitige Beratung durch unabhängige Stellen oder Versicherungsexperten ist dabei entscheidend. Wichtig ist auch, die individuelle Lebenssituation, das Einkommen und die familiären Umstände bei der Wahl des passenden Produkts zu berücksichtigen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/pflegeversicherung-private-absicherung-pflegetagegeld-podcast-gold-asche-100.html
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten.
- Durchschnittliche Eigenanteile in stationären Einrichtungen liegen bei über 2.500 Euro pro Monat.
- Private Vorsorge schließt Versorgungslücken – etwa über Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherungen.
- Staatlich geförderte Pflege-Bahr-Tarife bieten nur eine Grundversorgung.
- Früher Abschluss von privaten Policen senkt Kosten und verbessert Leistungen.
- Verzicht auf Vorsorge kann Angehörige finanziell belasten.
Es lohnt sich, rechtzeitig vorzusorgen – nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch zur Entlastung der Familie.