Bundeskabinett beschließt Reform: Mehr Befugnisse für Pflegeberufe

Am 24. April 2024 hat das Bundeskabinett ein neues Gesetzesvorhaben angestoßen, das entscheidende Veränderungen im Pflegebereich anstoßen soll. Ziel ist es, Pflegekräften mehr medizinische Befugnisse zu übertragen, um ihre Kompetenzen zu stärken, Versorgungsengpässe zu reduzieren und die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu verbessern. Grundlage dieser Reform ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit unter Leitung von Minister Karl Lauterbach.

Diese Entwicklungen wurden unter anderem in einem Beitrag der Tagesschau umfassend analysiert.

Gesetzliche Grundlage: Die Reform im Überblick

Konkret geht es um ein neues Berufsgesetz, das nicht nur die Tätigkeitsbereiche von Pflegekräften definiert, sondern auch deren Zuständigkeiten ausweitet. Bislang durften Pflegefachpersonen viele medizinisch-diagnostische Schritte nur auf ärztliche Anweisung ausführen. Mit dem neuen Gesetz sollen sie künftig Handlungsspielräume erhalten, um beispielsweise eigenverantwortlich bestimmte Medikamentenverordnungen, Diagnosen oder Therapievorschläge in bestimmten Situationen durchzuführen.

Die zentralen Inhalte des Gesetzesentwurfs:

  • Pflegefachkräfte sollen bestimmte ärztliche Tätigkeiten (z. B. Wundversorgung, Diabetesmanagement) in definierten Rahmen eigenverantwortlich übernehmen dürfen.
  • Erweiterung der Ausbildungsinhalte, um pflegerisches Fachwissen rechtlich abzusichern.
  • Einführung neuer Fortbildungspflichten für Pflegepersonal mit erweiterten Aufgaben.
  • Stärkung der sektorübergreifenden, interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Therapieberufen.

Warum diese Reform notwendig ist

Der demografische Wandel, verbunden mit einem zunehmenden Fachkräftemangel in der ambulanten und stationären Versorgung, verlangt nach strukturellen und gesetzlichen Veränderungen. Die Pflegeberufe geraten zunehmend unter Druck – sowohl was ihre Aufgabenfülle als auch die gesellschaftliche Wertschätzung betrifft.

Mit der Reform folgt Deutschland auch internationalen Entwicklungen: In Ländern wie Kanada, Schweden oder den Niederlanden sind sogenannte „Advanced Practice Nurses“ (APN) längst fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dort übernehmen sie eigenständig medizinische Aufgaben, was für Entlastung in der ärztlichen Versorgung sorgt.

Reaktionen aus Verbänden und Fachwelt

Das geplante Gesetzeswerk wurde in der Fachwelt überwiegend begrüßt. Besonders Pflegefachverbände und Gewerkschaften wie der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) sehen darin eine überfällige Anerkennung pflegerischer Expertise. Auch Vertreter der Ärzteschaft signalisierten Zustimmung – allerdings unter der Bedingung klar definierter Zuständigkeiten.

Allerdings wird auch Kritik laut. Die Bundesärztekammer moniert beispielsweise die Gefahr einer unklaren Aufgabenverteilung, insbesondere in komplexen medizinischen Fällen. Hier sei eine exakte rechtliche Abgrenzung notwendig, um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.

Voraussetzungen für die Umsetzung

Die Reform ist derzeit noch im Abstimmungsprozess zwischen Bundesländern und dem Bundesrat. Es ist geplant, dass erste Regelungen zum erweiterten Handlungsspielraum der Pflegekräfte bereits ab 2025 schrittweise eingeführt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Haftungsfragen und Verantwortung tragfähig zu klären.

Darüber hinaus braucht es Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie eine solide Finanzierung. Ein Ausbau der Hochschulstudiengänge im Bereich Pflege und längerfristige Investitionen in Bildungseinrichtungen gelten als essentielle Begleitmaßnahmen.

Fazit: Ein Schritt in Richtung moderne Pflege

Mit dem Gesetzesvorhaben zur Erweiterung der Befugnisse für Pflegekräfte wird ein wichtiger Paradigmenwechsel angestoßen: Pflege wird nicht länger als ausschließlich unterstützender Beruf verstanden, sondern als eigenständige Profession mit medizinischer und organisatorischer Mitverantwortung.

Der Erfolg des Vorhabens hängt jedoch davon ab, wie sorgfältig Verantwortlichkeiten verteilt und wie konsequent Schulung und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Die nächsten Monate werden zeigen, wie diese Reform umgesetzt und in konkrete Verbesserung in der Patientenversorgung überführt werden kann.

Weitere Informationen und Einschätzungen finden Sie in dem Videobeitrag der Tagesschau.

Zusammenfassung – Zentrale Punkte im Überblick:

  • Bundeskabinett bringt Gesetz zur Ausweitung der Aufgaben von Pflegekräften auf den Weg
  • Pflegefachpersonen sollen künftig medizinische Tätigkeiten eigenständig ausführen dürfen
  • Ziel: Besserer Ressourceneinsatz, Entlastung der Ärzteschaft, moderne Rollenverteilung
  • Internationale Vorbilder zeigen, dass solche Konzepte funktionieren können
  • Kritik gibt es hinsichtlich der Umsetzung und rechtlichen Klarheit
  • Start der Regelungen ab 2025 geplant – unter Finanzierungsvorbehalt und gesetzlicher Finalisierung

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Tagesschau.de, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

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