Anstieg der Eigenanteile in der Heimpflege: Gesundheitsministerin Warken drängt auf Gegenmaßnahmen
Steigende Kosten für Pflegeheime bringen pflegebedürftige Menschen und ihre Familien zunehmend an finanzielle Belastungsgrenzen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will den wachsenden Eigenanteilen nun aktiv entgegentreten. Sie fordert nicht nur bundesweite Reformen, sondern auch eine stärkere Beteiligung der Länder und der Finanzpolitik. Eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung scheint unausweichlich.
Hintergrund: Stetiger Anstieg bei Pflege-Eigenanteilen
Die durchschnittlichen Eigenanteile für stationäre Pflege steigen kontinuierlich. Im ersten Quartal 2024 betrug der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) rund 2.700 Euro pro Monat – Tendenz steigend. Pflegebedürftige tragen einen erheblichen Teil der Pflegekosten trotz gesetzlicher Versicherung selbst. Dieser Zustand wird von Sozialverbänden als untragbar kritisiert.
Ministerin Warken sieht hier akuten politischen Handlungsbedarf.
Warkens Forderungen und Ziele
Nina Warken erklärte, es sei nicht weiter hinnehmbar, dass die Eigenanteile in Pflegeheimen „überproportional steigen“ (Quelle: tagesschau.de). Sie kündigte konkrete Maßnahmen an:
- Prüfung und Einführung eines bundesweiten Kostendeckels für Pflegebedürftige
- Verbesserung der Bundeszuschüsse zur Pflegeversicherung
- Stärkere Einbindung der Länder zur Kostenbeteiligung, insbesondere bei den Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen
- Strukturelle Reformen der Pflegeversicherung
Gleichzeitig appellierte die Ministerin an das Bundesfinanzministerium, mehr Mittel für die Pflegebereitschaft zur Verfügung zu stellen, um die Beitragssätze nicht weiter zu belasten.
Beteiligung der Länder – ein bisher unterbelichteter Aspekt
Nach Warkens Ansicht muss auch auf Länderebene mehr Verantwortung übernommen werden. Während die Pflegeversicherung die tagesaktuellen Pflegekosten tragen soll, sind die Bundesländer für Investitionskosten verantwortlich – etwa für die bauliche Erhaltung von Pflegeheimen.
Ein erheblicher Teil dieser Investitionskosten wurde jedoch zunehmend auf die Bewohner umgelegt. Infolgedessen zahlen viele Pflegeheimbewohner mit eigenen Mitteln, obwohl das originär nicht ihre Aufgabe ist.
Warken kritisiert diese Praxis und fordert eine Rückbesinnung der Länder auf ihre gesetzliche Verpflichtung.
Langfristige Reformen und Debatte um private Vorsorge
Warken plädiert darüber hinaus für langfristige Strukturreformen: Die derzeitige Umlagefinanzierung der Pflegeversicherung sei nicht zukunftsfest. Aufgrund des demografischen Wandels werde die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2040 stark zunehmen, während die Zahl der Beitragszahler stagniert oder sogar zurückgeht.
Ein Vorschlag, den die Gesundheitsministerin nicht ausschließt: eine verpflichtende private Pflegevorsorge. Denkbar wäre ein kapitalgedecktes Modell, ähnlich der Riester-Rente, um die Eigenanteile im Alter abzusichern. Hierzu sei jedoch eine breite gesellschaftliche Debatte erforderlich.
Bewertung und Ausblick
Die Initiative der Gesundheitsministerin trifft bei Sozialverbänden auf Zustimmung, gleichzeitig wird jedoch betont, dass das alleinige Appellieren an private Vorsorge nicht die grundsätzliche staatliche Verantwortung für Pflegebedürftige ersetzen dürfe.
Die Debatte um Pflegekosten und Eigenanteile wird damit zunehmend zu einer der zentralen sozialpolitischen Fragen der kommenden Jahre. Die geplanten Reformen könnten einen Kurswechsel in der Finanzierung der Pflege markieren – vorausgesetzt, der politische Wille bleibt stabil.
Kurzzusammenfassung – Zentrale Punkte
- Gesundheitsministerin Warken kritisiert den Anstieg der Eigenanteile in der stationären Pflege.
- Sie fordert Reformen auf Bundesebene sowie eine stärkere Beteiligung von Ländern und dem Bundesfinanzministerium.
- Debatte über künftige Pflegefinanzierung: Kapitalgedeckte Vorsorgemodelle könnten notwendig werden.
- Investitionskosten sollen nicht länger auf Pflegebedürftige abgewälzt werden.
- Langfristige Reformbestrebungen zielen auf eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen bei wachsender alternder Bevölkerung.
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