Leiharbeit, auch bekannt als Zeitarbeit, hat in vielen Branchen in Deutschland eine zunehmende Bedeutung erlangt, einschließlich der Pflegebranche. Leiharbeiter sind Arbeitnehmer, die von Zeitarbeitsfirmen an andere Unternehmen oder Organisationen verliehen werden, um dort Arbeit zu verrichten. In der Pflegebranche werden Leiharbeiter häufig eingesetzt, um Personalengpässe zu überbrücken oder um bei besonderen Anforderungen, wie beispielsweise der Betreuung von COVID-19-Patienten, Unterstützung zu leisten.

Die Vorteile von Leiharbeit in der Pflege sind offensichtlich. Für Pflegeeinrichtungen bietet es die Möglichkeit, schnell und flexibel auf Personalbedarfe zu reagieren, ohne sich dauerhaft verpflichten zu müssen. Leiharbeiter können auch dazu beitragen, die Kosten zu senken, da sie in der Regel niedrigere Löhne und weniger Leistungen erhalten als festangestellte Mitarbeiter.

Für Leiharbeiter selbst gibt es jedoch auch Nachteile. Sie erhalten in der Regel keine sozialen Leistungen wie Krankenversicherung oder Urlaubstage und haben oft eine unsichere Beschäftigungslage. Sie sind auch häufig benachteiligt, wenn es darum geht, für feste Stellen in Betracht gezogen zu werden, da sie oft als „zweite Wahl“ angesehen werden.

Die Regulierung von Leiharbeit in Deutschland ist komplex und es gibt viele Regeln und Vorschriften, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gelten. Allerdings gibt es auch Kritik an der Regulierung, da sie oft als unzureichend angesehen wird, um die Interessen der Leiharbeiter adäquat zu schützen.

Ein wichtiger Aspekt der Regulierung von Leiharbeit in Deutschland ist die sogenannte „Entleihverordnung“, die besagt, dass Leiharbeiter nach einer bestimmten Zeit (in der Regel nach neun Monaten) das Recht haben, von ihrem Entleiher übernommen zu werden. Dies soll verhindern, dass Leiharbeiter dauerhaft in einer prekären Beschäftigungslage bleiben. Allerdings gibt es auch Kritik daran, dass diese Regelung oft umgangen wird und in der Praxis nicht immer effektiv ist. Ein weiteres Problem ist, dass Leiharbeiter oft nicht übernommen werden, weil sie als „billige Arbeitskräfte“ eingesetzt werden und nicht als potenzielle feste Mitarbeiter betrachtet werden.

Ein weiteres Problem in Bezug auf Leiharbeit in der Pflege ist, dass Leiharbeiter oft nicht über die gleiche Qualifikation und Erfahrung verfügen wie festangestelltes Personal. Dies kann zu Problemen bei der Patientenbetreuung führen und das Risiko von Fehlern erhöhen.

Insgesamt gibt es sowohl Vorteile als auch Nachteile bei der Verwendung von Leiharbeit in der Pflege. Es ist wichtig, dass die Regulierung von Leiharbeit verbessert wird, um die Interessen der Leiharbeiter besser zu schützen und sicherzustellen, dass sie adäquat qualifiziert und erfahren sind, um die Patientenbetreuung sicher und effektiv zu gewährleisten. Eine Möglichkeit wäre die Einführung von Mindeststandards für die Qualifikation und Erfahrung von Leiharbeitern in der Pflege, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Branche gerecht werden.

Es ist auch wichtig, dass die Arbeitgeber in der Pflegebranche ihre Verantwortung für die Sicherheit und das Wohl ihrer Leiharbeiter ernst nehmen und ihnen angemessene Löhne, soziale Leistungen und Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Auf diese Weise kann Leiharbeit in der Pflegebranche eine nützliche und wertvolle Ressource sein, die sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern zugutekommt.

 

Kritik an unzureichendem Hitzeschutz in Pflegeheimen: Eine wachsende Herausforderung

Extreme Hitzewellen stellen eine zunehmende Gefahr für ältere und pflegebedürftige Menschen dar. In Deutschland wird die Diskussion über Hitzeschutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern immer lauter. Besonders angesichts der sich häufenden Hitzeperioden wächst der öffentliche und wissenschaftliche Druck auf Politik und Pflegeeinrichtungen, präventive Maßnahmen zum Schutz verletzlicher Bevölkerungsgruppen umzusetzen.

Quelle: tagesschau.de

Hitze als medizinische Bedrohung für vulnerable Gruppen

Insbesondere Senioren sind hitzeempfindlich. Ihr Organismus ist weniger gut in der Lage, Körpertemperatur zu regulieren. Die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) weist darauf hin, dass Todesfälle und gesundheitliche Folgen durch extrem hohe Temperaturen vermeidbar wären – vorausgesetzt, es bestehen geeignete Schutzmaßnahmen. Laut Angaben des Robert Koch-Instituts starben im Jahr 2022 rund 8.000 Menschen in Deutschland an hitzebedingten Folgen. Ein Großteil dieser Todesfälle ereignete sich unter Pflegebedürftigen.

Unzureichende Vorkehrungen in bestehenden Gebäuden

Während Neubauten teilweise über moderne Klimatisierung verfügen, sind vor allem ältere Pflegeeinrichtungen oft schlecht für Hitzeperioden gerüstet. Häufig bemängelt werden:

  • fehlende oder unzureichende Verschattung (z. B. durch außenliegende Rollläden)
  • unzureichende Belüftungs- oder Kühlsysteme
  • nicht ausreichend geschultes Personal bei Hitzemaßnahmen
  • keine klaren Hitzeaktionspläne

Hinzu kommt der bauliche Zustand vieler Pflegeheime, der energetisch aus der Zeit gefallen ist. Inzwischen fordern immer mehr medizinische und pflegewissenschaftliche Fachgesellschaften sowie Umweltverbände eine stärkere baupolitische Ausrichtung auf den Hitzeschutz.

Politik unter Handlungsdruck

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) kritisiert in einem aktuellen Bericht die unzureichende Verankerung von Hitzeschutz im Bau- und Gesundheitsrecht. Zwar existieren bereits lokale Hitzeaktionspläne – beispielsweise in Berlin oder Hannover –, doch deutschlandweite Standards fehlen bislang. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im Sommer 2023 einen nationalen Hitzeschutzplan angekündigt. Doch Expertinnen und Experten mahnen, dass Absichtserklärungen allein nicht reichen.

Dr. Martin Herrmann (KLUG) forderte kürzlich im Interview mit tagesschau.de eine „konkrete Umsetzungspraxis“ für jede Pflegeeinrichtung. Neben baulichen Maßnahmen seien auch Fortbildungen des Pflegepersonals und klare Kommunikationswege im Notfall essenziell.

Konkrete Lösungsansätze und Forderungen

Um den Hitzeschutz in der Pflege nachhaltig zu verbessern, werden folgende Maßnahmen als dringend notwendig gesehen:

  • Einführung gesetzlich bindender Hitzeschutzstandards für Pflegeheime
  • Förderung baulicher Sanierungen (z. B. Wärmedämmung, Dachbegrünung, Sonnenschutz)
  • Einbeziehung des Hitzeschutzes in die Pflegeausbildung und Fortbildung
  • Stärkere Verankerung von Hitzeaktionsplänen auf Bundes- und Landesebene
  • Gezielte Unterstützung für Einrichtungen mit hohem Sanierungsbedarf

Langfristig müsse der Schutz vor klimabedingten Gesundheitsrisiken als Teil der Daseinsvorsorge verstanden werden, so verschiedene Fachgremien übereinstimmend.

Fazit: Mehr als eine bauliche Frage

Der Schutz pflegebedürftiger Menschen vor Hitze ist eine komplexe und zunehmend dringliche Aufgabe. Sie betrifft nicht nur die bauliche Infrastruktur, sondern auch das Gesundheitssystem, die Pflegepraxis und die politische Steuerung. Die Diskussion um den Hitzeschutz zeigt: Klimaanpassung ist kein Luxus, sondern ein elementarer Bestandteil moderner Pflege.

Nach Auffassung von Expertinnen und Experten kann die gesundheitliche Integrität älterer und pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren nur gewährleistet werden, wenn Pflegeeinrichtungen eine ganzheitliche Hitzeschutzstrategie entwickeln – sowie dafür gesetzlich und finanziell besser unterstützt werden.

Quelle: tagesschau.de


Zusammenfassung – zentrale Punkte im Überblick

  • Zahlreiche Pflegeheime in Deutschland sind baulich unzureichend auf Hitzeperioden vorbereitet.
  • Besonders ältere Menschen sind durch Hitze gesundheitlich stark gefährdet.
  • Medizinische Fachorganisationen fordern gesetzlich verbindliche Hitzeschutzstandards.
  • Hitzeschutz umfasst sowohl bauliche als auch organisatorische Maßnahmen wie Fortbildungen und Notfallpläne.
  • Der geplante nationale Hitzeschutzplan muss zeitnah mit konkreten Vorgaben umgesetzt werden.

Kritik an unzureichendem Hitzeschutz in Pflegeheimen

Mit den steigenden Temperaturen rücken auch die gesundheitlichen Risiken für vulnerable Bevölkerungsgruppen verstärkt in den Fokus. Besonders Pflegeheime und Krankenhäuser stehen im Zentrum der aktuellen Debatte um effektiven Hitzeschutz. Fachgesellschaften und Experten schlagen Alarm: Die bestehende Infrastruktur sei vielerorts nicht ausreichend gerüstet, um ältere und pflegebedürftige Menschen bei extremer Hitze effektiv zu schützen.

Hitze als stille Gesundheitsgefahr

Hitzewellen gelten als eines der größten gesundheitlichen Risiken im Zuge des Klimawandels. Laut tagesschau.de sterben in Deutschland jährlich mehrere tausend Menschen im Zusammenhang mit starken Hitzeperioden. Besonders betroffen: ältere Personen, chronisch Kranke, Demenzpatienten sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

In Pflegeeinrichtungen, in denen diese Risikogruppen konzentriert leben, wird die Hitze schnell zur Belastungsprobe – körperlich wie infrastrukturell.

Fehlende Standards für Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen

Mehrere Experten und Institutionen kritisieren, dass es bislang keine bundesweit einheitlichen Vorgaben für baulichen oder organisatorischen Hitzeschutz in Pflegeheimen gibt. Weder bauliche Mindestanforderungen wie Sonnenschutzverglasung noch verpflichtende Konzepte zur Hitzeprävention sind rechtlich verankert.

Die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) sowie der Deutsche Pflegerat machen deutlich, dass es einen massiven strukturellen Handlungsbedarf gibt:

  • Viele Pflegeheime verfügen weder über Klimaanlagen noch über mechanische Lüftungssysteme.
  • Oft fehlen Temperaturmessgeräte, mit deren Hilfe zuverlässig Risiken erkannt werden könnten.
  • Pflegepersonal ist kaum geschult im Umgang mit hitzebedingten Gesundheitsgefahren.

Klimaresiliente Einrichtungen – Forderung oder Wunschdenken?

Die Forderung, Pflegeheime „klimaresilient“ umzubauen, klingt zwar einfach, ist aber mit erheblichen finanziellen und strukturellen Herausforderungen verbunden. Viele Träger stehen unter wirtschaftlichem Druck, besonders kleine, privat betriebene Einrichtungen haben kaum Ressourcen für umfassende bauliche Maßnahmen.

Dennoch betonen Fachverbände die Notwendigkeit, zukünftig neue Pflegeheime nur noch mit intelligenten Hitzeschutzsystemen zu errichten und bestehende Konzepte anzupassen. Gebäudebegrünung, außenliegende Verschattung, verstärkte Nachtkühlung und moderne Lüftungskonzepte stellen nur einige Ansatzpunkte dar.

Pflegealltag unter extremen Bedingungen

Für das Pflegepersonal bedeutet Hitze eine massive Zusatzbelastung. In bereits unterbesetzten Teams erhöht sich die körperliche wie psychische Beanspruchung weiter, wenn die Versorgung hitzegestresster Bewohner gewährleistet werden muss. Zudem erschwert Überhitzung der Räumlichkeiten pflegerische Aufgaben – von der Körperpflege bis zur Mobilisation.

Kurzfristige Maßnahmen bleiben unzureichend

Laut Expertschätzungen sind Ventilatoren, Luftentfeuchter oder Trinkpläne zwar hilfreich, reichen jedoch nicht aus, um langfristig gesundheitsgefährdende Hitzebelastungen zu minimieren. Hitzeschutz müsse – ähnlich wie Brandschutz – ein verpflichtendes Element von Gebäude- und Pflegeplanung werden.

Bereits 2022 veröffentlichte das Umweltbundesamt Empfehlungen für den Hitzeschutz in stationären Einrichtungen. Allerdings bleibt die Umsetzung im föderalen System oft freiwillig oder lückenhaft.

Politik in der Pflicht

Die Forderung nach gesetzlich fixierten Standards für Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen wird lauter. Derzeit liegt der Fokus politischer Maßnahmen vor allem auf Informationskampagnen und Empfehlungen. Kritiker bemängeln jedoch, dass ohne verbindliche Rahmenbedingungen und finanzielle Förderung keine nachhaltige Veränderung zu erwarten sei.

Fazit: Schutz der Schwächsten – jetzt handeln!

Hitze ist längst nicht mehr nur ein sommerliches Unbehagen – für viele vulnerable Menschen bedeutet sie Lebensgefahr. Die Versorgungssituation in Pflegeheimen muss dringend klimafest gemacht werden. Ohne klare Regelungen, verpflichtende Schutzkonzepte und entsprechende Mittel bleibt der Schutz älterer Menschen vor Hitze unzureichend und dem Zufall überlassen.

Ein Umdenken in Planungsprozessen, politischer Prioritätensetzung und gesellschaftlicher Verantwortung ist unabdingbar.


Kurzzusammenfassung – Zentrale Stichpunkte

  • Starke Hitzewellen führen zu gesundheitlichen Risiken, besonders für Pflegeheimbewohner.
  • Es fehlen bundesweit verbindliche Hitzeschutzstandards in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
  • Pflegeheime sind oft unzureichend ausgestattet (fehlende Klimatisierung, keine automatische Lüftung).
  • Pflegekräfte arbeiten an der Belastungsgrenze, besonders bei Hitzeperioden.
  • Empfohlene Maßnahmen wie Ventilatoren oder Trinkpläne reichen nicht aus.
  • Experten fordern verpflichtenden Hitzeschutz analog zum Brandschutz.
  • Politik wird aufgefordert, gesetzliche Rahmenbedingungen und Finanzierung zu schaffen.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/hitzewelle-hitzeschutz-krankenhaus-100.html

Bundeskabinett beschließt Reform: Mehr Befugnisse für Pflegeberufe

Am 24. April 2024 hat das Bundeskabinett ein neues Gesetzesvorhaben angestoßen, das entscheidende Veränderungen im Pflegebereich anstoßen soll. Ziel ist es, Pflegekräften mehr medizinische Befugnisse zu übertragen, um ihre Kompetenzen zu stärken, Versorgungsengpässe zu reduzieren und die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu verbessern. Grundlage dieser Reform ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit unter Leitung von Minister Karl Lauterbach.

Diese Entwicklungen wurden unter anderem in einem Beitrag der Tagesschau umfassend analysiert.

Gesetzliche Grundlage: Die Reform im Überblick

Konkret geht es um ein neues Berufsgesetz, das nicht nur die Tätigkeitsbereiche von Pflegekräften definiert, sondern auch deren Zuständigkeiten ausweitet. Bislang durften Pflegefachpersonen viele medizinisch-diagnostische Schritte nur auf ärztliche Anweisung ausführen. Mit dem neuen Gesetz sollen sie künftig Handlungsspielräume erhalten, um beispielsweise eigenverantwortlich bestimmte Medikamentenverordnungen, Diagnosen oder Therapievorschläge in bestimmten Situationen durchzuführen.

Die zentralen Inhalte des Gesetzesentwurfs:

  • Pflegefachkräfte sollen bestimmte ärztliche Tätigkeiten (z. B. Wundversorgung, Diabetesmanagement) in definierten Rahmen eigenverantwortlich übernehmen dürfen.
  • Erweiterung der Ausbildungsinhalte, um pflegerisches Fachwissen rechtlich abzusichern.
  • Einführung neuer Fortbildungspflichten für Pflegepersonal mit erweiterten Aufgaben.
  • Stärkung der sektorübergreifenden, interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Pflege, Ärzteschaft und Therapieberufen.

Warum diese Reform notwendig ist

Der demografische Wandel, verbunden mit einem zunehmenden Fachkräftemangel in der ambulanten und stationären Versorgung, verlangt nach strukturellen und gesetzlichen Veränderungen. Die Pflegeberufe geraten zunehmend unter Druck – sowohl was ihre Aufgabenfülle als auch die gesellschaftliche Wertschätzung betrifft.

Mit der Reform folgt Deutschland auch internationalen Entwicklungen: In Ländern wie Kanada, Schweden oder den Niederlanden sind sogenannte „Advanced Practice Nurses“ (APN) längst fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Dort übernehmen sie eigenständig medizinische Aufgaben, was für Entlastung in der ärztlichen Versorgung sorgt.

Reaktionen aus Verbänden und Fachwelt

Das geplante Gesetzeswerk wurde in der Fachwelt überwiegend begrüßt. Besonders Pflegefachverbände und Gewerkschaften wie der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) sehen darin eine überfällige Anerkennung pflegerischer Expertise. Auch Vertreter der Ärzteschaft signalisierten Zustimmung – allerdings unter der Bedingung klar definierter Zuständigkeiten.

Allerdings wird auch Kritik laut. Die Bundesärztekammer moniert beispielsweise die Gefahr einer unklaren Aufgabenverteilung, insbesondere in komplexen medizinischen Fällen. Hier sei eine exakte rechtliche Abgrenzung notwendig, um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.

Voraussetzungen für die Umsetzung

Die Reform ist derzeit noch im Abstimmungsprozess zwischen Bundesländern und dem Bundesrat. Es ist geplant, dass erste Regelungen zum erweiterten Handlungsspielraum der Pflegekräfte bereits ab 2025 schrittweise eingeführt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Haftungsfragen und Verantwortung tragfähig zu klären.

Darüber hinaus braucht es Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie eine solide Finanzierung. Ein Ausbau der Hochschulstudiengänge im Bereich Pflege und längerfristige Investitionen in Bildungseinrichtungen gelten als essentielle Begleitmaßnahmen.

Fazit: Ein Schritt in Richtung moderne Pflege

Mit dem Gesetzesvorhaben zur Erweiterung der Befugnisse für Pflegekräfte wird ein wichtiger Paradigmenwechsel angestoßen: Pflege wird nicht länger als ausschließlich unterstützender Beruf verstanden, sondern als eigenständige Profession mit medizinischer und organisatorischer Mitverantwortung.

Der Erfolg des Vorhabens hängt jedoch davon ab, wie sorgfältig Verantwortlichkeiten verteilt und wie konsequent Schulung und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Die nächsten Monate werden zeigen, wie diese Reform umgesetzt und in konkrete Verbesserung in der Patientenversorgung überführt werden kann.

Weitere Informationen und Einschätzungen finden Sie in dem Videobeitrag der Tagesschau.

Zusammenfassung – Zentrale Punkte im Überblick:

  • Bundeskabinett bringt Gesetz zur Ausweitung der Aufgaben von Pflegekräften auf den Weg
  • Pflegefachpersonen sollen künftig medizinische Tätigkeiten eigenständig ausführen dürfen
  • Ziel: Besserer Ressourceneinsatz, Entlastung der Ärzteschaft, moderne Rollenverteilung
  • Internationale Vorbilder zeigen, dass solche Konzepte funktionieren können
  • Kritik gibt es hinsichtlich der Umsetzung und rechtlichen Klarheit
  • Start der Regelungen ab 2025 geplant – unter Finanzierungsvorbehalt und gesetzlicher Finalisierung

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Tagesschau.de, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).